Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte
Wir stellen ein Kontaktformular bereit, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Dieses Formular umfasst u. a. Felder für folgende Inhalte:
Es handelt sich allerdings nicht um Pflichtfelder und die Meldung kann beispielsweise auch ohne Angabe einer Begründung abgeschickt werden.
Wenn der Meldende eine Kontaktangabe hinterlegt, senden wir eine Empfangsbestätigung. Die Meldung wird zeitnah bearbeitet und unsere Entscheidung der meldenden Person unverzüglich mitgeteilt.
Das Kontaktformular kann hier aufgerufen werden: https://cetl.lu/contact.html
Begründung für Beschränkungen
Nicht nur die meldende Person müssen wir informieren, sondern auch die gemeldete Person. Wenn wir Inhalte eines Nutzers aufgrund einer Meldung beispielsweise löschen, müssen wir der betroffenen Person eine klare und spezifische Begründung (inkl. Art der Beschränkung, Grundlage der Entscheidung) senden.
Meldepflicht bei bestimmten Straftaten
Bei Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen, sind wir verpflichtet, unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörde zu informieren.
Es gibt jedoch keine allgemeine Pflicht für uns, regelmäßig nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen (sog. Überwachungspflicht). Wir haften also nicht, wenn wir keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben. Wir handeln aktiv, wenn wir:
Wir stellen ein Kontaktformular bereit, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Dieses Formular umfasst u. a. Felder für folgende Inhalte:
- Begründung über den rechtswidrigen Inhalt;
- Speicherort (z. B. URL); und
- Name.
Es handelt sich allerdings nicht um Pflichtfelder und die Meldung kann beispielsweise auch ohne Angabe einer Begründung abgeschickt werden.
Wenn der Meldende eine Kontaktangabe hinterlegt, senden wir eine Empfangsbestätigung. Die Meldung wird zeitnah bearbeitet und unsere Entscheidung der meldenden Person unverzüglich mitgeteilt.
Das Kontaktformular kann hier aufgerufen werden: https://cetl.lu/contact.html
Begründung für Beschränkungen
Nicht nur die meldende Person müssen wir informieren, sondern auch die gemeldete Person. Wenn wir Inhalte eines Nutzers aufgrund einer Meldung beispielsweise löschen, müssen wir der betroffenen Person eine klare und spezifische Begründung (inkl. Art der Beschränkung, Grundlage der Entscheidung) senden.
Meldepflicht bei bestimmten Straftaten
Bei Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen, sind wir verpflichtet, unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörde zu informieren.
Es gibt jedoch keine allgemeine Pflicht für uns, regelmäßig nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen (sog. Überwachungspflicht). Wir haften also nicht, wenn wir keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben. Wir handeln aktiv, wenn wir:
- eine Meldung erhalten;
- Kenntnis einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, erhalten und diese unverzüglich den Behörden melden müssen.
Bastian Schwind-Wagner
Funds Community Forum founder
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